26-07-2018 13:58 via netzpolitik.org

Bundesgerichtshof bestätigt Abschaffung der Störerhaftung, aber auch Netzsperren

CC-BY-SA 2.0 ArkangelBetreiber von offenen WLANs und Tor-Exit-Nodes haften nicht für Urheberrechtsverletzungen, die über ihren Anschluss getätigt wurden. Allerdings können sie zur Sperrung von bestimmten Inhalten und Seiten verpflichtet werden. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit bestätigen die Richter die im letzten Jahr beschlossene Neufassung des Telemediengesetzes, die die jahrelang geltende Störerhaftung abgeschafft hat. Die Gesetzesre
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