Bundesdatenschutzbeauftragter: Wenn einer ein Dokument hat, sollen alle es haben
Für mehr befreite Dokumente! Vereinfachte Pixabay Lizenz SteenJepsenBundesdatenschutzbeauftragter heißt es meist, wenn es um den BfDI geht. Doch das „I“ steht für noch etwas anderes: Informationsfreiheit. Davon soll es jetzt mehr geben, zumindest in Ulrich Kelbers eigener Behörde. In Zukunft will der BfDI aktiv seine Reden und Vorträge veröffentlichen, zusammen mit Dokumenten, die jemand bereits per Informationsfreiheitsanfrage (IFG-Anfrage) erhalten ha
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