BGH-Urteil: Netzsperre bleibt bei Urheberrechtsverletzung letztes Mittel
Zwei Verlage wollten Internetseiten sperren lassen, weil ihre Werke dort kostenlos abrufbar waren. Doch der Bundesgerichtshof stellt jetzt klar: Netzsperren bleiben das allerletzte Mittel bei einer Urheberrechtsverletzung und nur in Ausnahmefällen möglich.
Netzsperren bleiben bei Urheberrechtsverletzung die Ausnahme.– Vereinfachte Pixabay Lizenz Schild: Pixabay/hpgruesen; Montage: netzpolitik.orgVerletzen Nutzer:innen Urheberrechte im Netz, bietet das deutsche Recht ein drastisch
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