„Behörden-Telefonbuch“: Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zur Bestandsdatenauskunft
Der manuelle Abruf und die Übermittlung von Bestandsdaten müssen gesetzlich neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte §113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am Freitagmorgen für verwassungswidrig. Auch mehrere Fachgesetze des Bundes, die den Abruf der Daten durch die verschiedenen Behörden festlegen, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Karlsruher Richter:innen sehen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Wahrung
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