Bayern: Verfassungsschutzgesetz verstößt teilweise gegen das Grundgesetz
Beschwerdeführer waren Mitglieder des VVN-BdA. Der Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten wurde jahrelang vom bayerischen Landesverfassungsschutz beobachtet.– Alle Rechte vorbehalten IMAGO / aal.photoWeite Teile von Überwachungsbefugnissen des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht, darunter auch Regelungen zu Staatstrojanern. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf eine Beschwerde der Gesellschaft für
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