Bayerisches Polizeigesetz: 19 Personen wochenlang in Präventivgewahrsam
Der Präventivgewahrsam soll keine Strafe sein, sondern eine vorbeugende Maßnahme. Für die Betroffenen dürfte der Unterschied jedoch gering sein: Sie sind zunächst eingesperrt.Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Frank Mckenna @frankiefotoSeit einer Änderung im bayerischen Polizeigesetz im August 2017 genügt es, eine Person als abstrakt gefährlich einzustufen, um sie wochenlang einzusperren. Das gab es noch nie in Deutschland. Mit der Reg
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