Asylleistungen in Deutschland: EuGH sieht menschenwürdigen Lebensstandard gefährdet
Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber für unvereinbar mit EU-Recht. Auch bei Zuständigkeit eines anderen EU-Landes müssen elementare Leistungen und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe gesichert bleiben.
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