Werbung mit Standort setzt selbstständigen Betriebsteil voraus - anwalt.de
Werbung mit Standort setzt selbstständigen Betriebsteil voraus
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Wenn und soweit Sie als Unternehmen mit einem Standort werben wollen, so muss ein entsprechender Standort bestehen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 7. Juli 2015, Az.: 13 W 35/15) ist dabei die Voraussetzung, dass Mitarbeiter zu ...
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