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Werbung mit Namen des Gegners?
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Auch wenn das sogenannte „Bashing“, das Schlechtreden von Gegnern in der Öffentlichkeit, auf politischer Bühne gerade hoch im Kurs liegt — im Wettbewerbsrecht ist das grundsätzlich immer noch verboten. Eine Anti-Kampagne unter Verwendung des Namens ...
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