10-03-2015 09:58 via anwalt.de

Werbung mit gesetzlichen Rechten ist unzulässig - anwalt.de

Werbung mit gesetzlichen Rechten ist unzulässig
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Die Selbstverständlichkeit der Verschwiegenheit ist das Problem. Alle Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist gesetzlich so vorgeschrieben. Eine Werbung mit diesem Umstand wäre damit unzulässig, unlauter, abmahnfähig. Dasselbe gilt ...

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