22-10-2015 15:59 via

Werbung im Fernsehen muss deutlich von Sendungen abgesetzt werden - anwalt.de

Werbung im Fernsehen muss deutlich von Sendungen abgesetzt werden
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Fernsehsender müssen Werbung eindeutig von anderen Sendungen trennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Oktober 2015 entschieden (BVerwG 6 C 17.14). Ansonsten verstoße er gegen den Rundfunkstaatsvertrag.
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