Werbung für Abtreibungen - 219a ist ein schlechter Paragraf - Deutschlandfunk
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Werbung für Abtreibungen - 219a ist ein schlechter Paragraf
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Eine Ärztin wurde vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Schwangerschaftsabbrüche anbietet - laut Paragraf 219a hat sie sich damit strafbar gemacht. Der Paragraf kriminalisiere Ärzte, die schlicht ihren Beruf ...und weitere »
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