Vorsicht bei Werbung per E-Mail - Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung
Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung
Vorsicht bei Werbung per E-Mail
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weiter mit Mausklick... per E-Mail ist nur noch dann zulässig, wenn der potenzielle Kunde vorab sein Einverständnis dafür gegeben hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem aktuellen Fall ging es um automatische Antwortmails, die eine ...
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