Urteil: Zeitungsverlag mit Privatsender-Anteilen muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Bild: Marek Gottschalk/FotoliaEin Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte.
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