Urteil: Richter sehen kein Recht auf Barzahlung von Rundfunkbeitrag
© Marek Gottschalk/FotoliaBürger haben keinen Anspruch, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden und die Klage des Frankfurter Journalisten und Autors Norbert Häring abgelehnt. Der HR sei nicht verpflichtet, Barzahlung zu akzeptieren.
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