Trittbrettfaher-Werbung von Müller: BGH beanstandet Rabatt-Aktion wohl nicht - Handelsblatt
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Trittbrettfaher-Werbung von Müller: BGH beanstandet Rabatt-Aktion wohl nicht
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Die Idee ist gewitzt. Andere Drogerien locken mit zehn Prozent Rabatt auf alles. Und Müller kontert mit der Werbebotschaft: „Diese Coupons könnt ihr auch bei uns einlösen.“ Aber ist das erlaubt? Facebook. Twitter. Google+. Xing. Teilen ...und weitere »
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