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Strafbare Werbung GroKo-Streit um Schwangerschafts-Abbrüche
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Dürfen Ärzte z. B. auf ihrer Homepage hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen? Noch immer ist im Groko-Streit darüber (§ 219a StGB) keine Lösung in Sicht – im Gegenteil! Lesen Sie auch. Zoff um seinen Entlastungs-Plan ...
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