Rheinische Post: Kommentar: Strafzins und Werbung - 02elf Düsseldorfer Abendblatt (Pressemitteilung)
Rheinische Post: Kommentar: Strafzins und Werbung
02elf Düsseldorfer Abendblatt (Pressemitteilung)
Düsseldorf – Natürlich handelt eine Bank, die bei der Zentralbank eine Geldaufbewahrungsgebühr zahlen muss, rational, wenn sie das Gleiche vom Kunden verlangt. Wer Banken anklagt, weil sie Strafzinsen erheben, hat keine Ahnung von Ökonomie.
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