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„Pflanzliches Antibiotikum“ ist eine irreführende Werbung
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Darf ein Arzneimittelhersteller sein pflanzliches Arzneimittel in der Werbung als „pflanzliches Antibiotikum“ bezeichnen? Das hatte das Oberlandesgericht Celle in einem konkreten Fall zu entscheiden. Es kam zu dem Ergebnis: Er darf es nicht, denn es ...
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