OLG Frankfurt a.M.: Wettbewerbswidrige Werbung mit sofortiger Zusendung des ... - anwalt24.de
OLG Frankfurt a.M.: Wettbewerbswidrige Werbung mit sofortiger Zusendung des ...
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Die Richter am OLG Frankfurt a.M. sahen hierin eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit ein unlauteres Verhalten nach § 5 UWG. Die Beklagte sei von Gesetzes wegen zur Zusendung des Reisepreissicherungsscheins verpflichtet.
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