Oberlandesgericht Stuttgart: Lidl-Werbung für Grillprodukte in Form der Olympischen Ringe ist zulässig
© LidlVier Hamburger und ein Lachs-Burger, auf einem Holzkohlegrill angeordnet wie die Olympischen Ringe: Diese Werbung des Discounters Lidl für ein Grillprodukt verstößt nicht gegen das Gesetz, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag mitteilte.
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