Molkerei Ehrmann: Gericht urteilt: "Monsterbacke"-Werbung ist nicht irreführend - Augsburger Allgemeine
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Molkerei Ehrmann: Gericht urteilt: "Monsterbacke"-Werbung ist nicht irreführend
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Juristischer Teilerfolg für die Allgäuer Molkerei Ehrmann: Ihr Werbeslogan für den Kinderquark Monsterbacke ist nicht irreführend. Das entschied der Bundesgerichtshof heute. i. Ist Ehrmann mit seiner Werbung für Monsterbacke zu weit gegangen? Nein ...
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