Medizinprodukte: Werbung mit iPad zur Absatzförderung ist unzulässig - Deutsches Ärzteblatt
Deutsches Ärzteblatt
Medizinprodukte: Werbung mit iPad zur Absatzförderung ist unzulässig
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Wird in einer Werbung deutlich angekündigt, dass der (Zahn-)Arzt, wenn er Produkte eines Herstellers zum Listenpreis kauft, im Paket dazu ein iPad und die entsprechende Software erhält, handelt es sich um eine unzulässige Werbung nach dem ...
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