Medienrechtler: "Ramelow & Co." ist verbotene politische Werbung - Thüringer Allgemeine
Medienrechtler: "Ramelow & Co." ist verbotene politische Werbung
Thüringer Allgemeine
wird Staatsfernsehen produziert. Es werden einseitige Verlautbarungen, also zwangsläufig einseitige Regierungsinformationen verbreitet. Einseitige Regierungsinformationen sind nichts anderes als Propaganda, also politische Werbung - und diese ist ...
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