Lockangebote: Unzulässige Werbung mit Produkten in „limitierter Stückzahl“ - anwalt.de
Lockangebote: Unzulässige Werbung mit Produkten in „limitierter Stückzahl“
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Der Hinweis auf begrenzte Kapazitäten „rettet“ ein Angebot nicht davor, als Lockvogel-Angebot eingestuft zu werden, wenn tatsächlich kein der Werbung entsprechendes Modell mehr vorhanden ist – das gilt gerade auch für Onlineshops (OLG Koblenz ...
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