Leistungsschutzrecht: Bundeskartellamt leitet kein Verfahren gegen Google ein
Bild: BundeskartellamtPunktgewinn für Google: Das Bundeskartellamt sieht im Streit um das Leistungsschutzrecht keinen Grund, ein Verfahren gegen den Suchmaschinenkonzern einzuleiten. Auf das laufende EU-Verfahren hat die Entscheidung indes keinen Einfluss.
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