02-12-2017 07:46 via anwalt.de

Keine Werbung mit Schwangerschaftsabbruch - anwalt.de

Keine Werbung mit Schwangerschaftsabbruch
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Weil eine Ärztin mit Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Internetseite warb, wurde sie vom Amtsgericht Gießen zu 6.000 € Strafe verurteilt. Nach § 219a StGB ist es verboten, mit Schwangerschaftsabbruch Werbung zu betreiben. Konkret wird das Anbieten ...
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