26-07-2016 00:04 via ovb-online.de

„Keine Werbung einwerfen“ - Oberbayerisches Volksblatt

„Keine Werbung einwerfen“
Oberbayerisches Volksblatt
Der Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ auf dem Briefkasten reicht nicht in allen Fällen aus: Sobald ein kostenloses Anzeigenblatt auch einen redaktionellen Teil hat, dürfen sie trotzdem eingeworfen werden. Das erklärt die Verbraucherzentrale Hessen ...und weitere »
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