"Keine Werbung einwerfen" - Einwurf von Anzeigenblättern trotzdem erlaubt - t-online.de
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"Keine Werbung einwerfen" - Einwurf von Anzeigenblättern trotzdem erlaubt
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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf dem Briefkasten reicht nicht in allen Fällen aus: Sobald ein kostenloses Anzeigenblatt auch einen redaktionellen Teil hat, dürfen sie trotzdem eingeworfen werden ...und weitere »
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