Juristische Erläuterung Werbung mit Auslaufmodellen - ChannelPartner
Juristische Erläuterung Werbung mit Auslaufmodellen
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Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, negative Eigenschaften des eigenen Angebots in der Werbung offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten ...
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