Gesetzeswidrige Werbung: Gericht: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben ... - Abendzeitung München
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Gesetzeswidrige Werbung: Gericht: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben ...
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Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet.
Urteil im Bier-Prozess: Keine Werbung mit "bekömmlich"Nordbayern.de
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