Gericht zieht Werbung für Kondome aus dem Verkehr - Wochenblatt.de
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Gericht zieht Werbung für Kondome aus dem Verkehr
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Das Düsseldorfer Landgericht hat eine umstrittene Werbung für Kondome aus dem Verkehr gezogen. Die Werbung mit dem Satz "1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" sei irreführend. Tatsächlich dürfe ein Kondom nur einmal verwendet werden.
Urteil zu Kondomwerbung: Gericht verbietet Werbung für KondomeAugsburger Allgemeine
Deutschland: Landgericht Düsseldor
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