25-08-2016 08:51 via datev.de

Gericht rügt irreführende Werbung bei Fruchtsaftgetränk von Netto - DATEV eG (Pressemitteilung)

Gericht rügt irreführende Werbung bei Fruchtsaftgetränk von Netto
DATEV eG (Pressemitteilung)
Ein Getränk, das auf seiner Verpackung Himbeeren und Rhabarber verspricht, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent. Das Mehrfrucht-Rhabarbergetränk „Active Fruits“ von Netto erfüllt diese Erwartungen jedoch nicht und täuscht damit ...und weitere »
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