E-Mail-Bestätigungen dürfen Werbung enthalten - Deutsche Handwerks Zeitung
E-Mail-Bestätigungen dürfen Werbung enthalten
Deutsche Handwerks Zeitung
Betriebe, die den Eingang einer elektronischen Kundennachricht mit einer automatischen E-Mail bestätigen, dürften darin Werbung platzieren. Persönlichkeitsrechte werden dabei nicht verletzt. E-Mail-Werbung. Foto: Brian Jackson/Fotolia.
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