27-11-2015 10:04 via

Düsseldorf: Gericht verbietet irreführende Kondom-Werbung - RP ONLINE

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Düsseldorf: Gericht verbietet irreführende Kondom-Werbung
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Düsseldorf. Kondomverpackungen mit der Werbung "Eine Tüte à sieben Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" sind nicht zulässig. Durch diesen Hinweis könnten Verbraucher irregeführt und darüber getäuscht werden, dass ein Kondom nur einmal verwendet ...
Um Jugendliche zu schützen: Gericht verbietet Kondom-Werbung mit multiplen ...FOCUS Online
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