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Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten
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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet ganz allgemein unlautere geschäftliche Handlungen. Insoweit stellt die „Schwarze Liste”, also der Anhang (zu § 3 Absatz 3), zahlreiche geschäftliche Handlungen dar, die gegenüber ...
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