BGH: Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen kann zulässig sein - anwalt.de
BGH: Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen kann zulässig sein
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Der BGH hat mit Beschluss vom 15.08.2013, Az.: I ZR 197/12 entschieden, dass eine Werbung mit älteren Testergebnissen für ein bestimmtes Produkt wettbewerbsrechtlich zulässig sein kann. Alleine die Tatsache, dass ein Testergebnis einige Jahre zurück ...
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