BGH: Werbung für Früchtequark Monsterbacke ist erlaubt - DIE WELT
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BGH: Werbung für Früchtequark Monsterbacke ist erlaubt
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Die Molkerei Ehrmann bewirbt ihren Kinderquark Ehrmann als "so wichtig wie das tägliche Glas Milch". Die Wettbewerbszentrale hatte sie wegen Irreführung verklagt. Zu Unrecht, urteilt der BGH. 7 ...
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