BGH-Urteil - Rotbäckchen-Werbung ist zulässig - Frankfurter Rundschau
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BGH-Urteil - Rotbäckchen-Werbung ist zulässig
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Der Rotbäckchen-Saft darf weiter als konzentrationsfördernd angepriesen werden. Das entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und lässt damit eine Klage von Verbraucherschützern endgültig scheitern.
BGH billigt Werbung für Rotbäckchen-SaftFAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung
Slogan "Lernstark": Bundesgerichtshof billigt Werbung für Rotbäckchen-Saf
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