11-12-2015 13:22 via horizont.net

BGH-Urteil: Rabenhorst darf weiter mit dem Slogan "Lernstark" werben

Bild: RabenhorstGetränke-Hersteller verweisen gern darauf, wie gesund ihre Fruchtsäfte sind. Doch wie weit dürfen sie bei Kindersäften gehen? Das klärte Karlsruhe jetzt im Fall Rotbäckchen.
Weiterlesen »