BGH-Urteil: Rabenhorst darf weiter mit dem Slogan "Lernstark" werben
Bild: RabenhorstGetränke-Hersteller verweisen gern darauf, wie gesund ihre Fruchtsäfte sind. Doch wie weit dürfen sie bei Kindersäften gehen? Das klärte Karlsruhe jetzt im Fall Rotbäckchen.
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