BGH-Urteil: Bier darf nicht mehr als "bekömmlich" beworben werden
© Pixabay.comSchlussstrich im jahrelangen Bierstreit: Brauer dürfen nicht mit "bekömmlichem" Bier werben, entschied in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Begriff "bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht nicht zulässig ist.
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