12-02-2015 15:38 via t-online.de

BGH: "Monsterbacke"-Werbung von Ehrmann führt nicht in die Irre - T-Online

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BGH: "Monsterbacke"-Werbung von Ehrmann führt nicht in die Irre
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Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks "Monsterbacke" führt Verbraucher nicht in die Irre. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Slogan darf aber nicht für sich alleine stehen, sondern benötigt einen ...
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