26-01-2017 13:07 via horizont.net

BGH: Kooperation von SWR und Burda verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Bild: Hubert Burda MediaDas "ARD Buffet Magazin" erscheint bei einem Verlag - auf dem Cover prangt aber das Logo des Ersten. Den höchsten deutschen Zivilrichtern geht das zu weit.
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