BGH hat entschieden: Werbung für Zweitbrille verboten - Stuttgarter Nachrichten
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BGH hat entschieden: Werbung für Zweitbrille verboten
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anpreisung einer kostenlosen Zusatzbrille beim Kauf einer Erstbrille als unerlaubte Werbung verboten. Konkret geht es um eine Aktion der Böblinger Optikerkette Binder im Jahre 2010. (Az.: I ZR 26/14).
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