BGH erlaubt Werbung mit „olympischen Preisen“ und „Olympia-Rabatt“ - anwalt.de
BGH erlaubt Werbung mit „olympischen Preisen“ und „Olympia-Rabatt“
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Weder zur Kennzeichnung von – oder zur Werbung für – Waren oder Dienstleistungen und auch nicht als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer gewerbsmäßigen Veranstaltung. Zumindest nicht, wenn hierdurch die Gefahr von ...
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