03-05-2024 15:00 via horizont.net

BGH-Entscheidung: Urteil gegen Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht rechtskräftig

Das Urteil gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht wegen Betrugs und Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verworfen.
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