Bei Werbung mit „UVP“ droht Abmahnfalle - kfz-betrieb
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Bei Werbung mit „UVP“ droht Abmahnfalle
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Bei Werbung mit dem Begriff „unverbindliche Preisempfehlung“ (UVP) ist Vorsicht geboten. So etwa müssen die zusätzlich zum Fahrzeugpreis anfallenden Überführungskosten zwingend zum Verkaufspreis hinzugerechnet und ein Endpreis angegeben ...
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