Arbeitsgericht urteilt über laszive Werbung auf Dienstauto - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Arbeitsgericht urteilt über laszive Werbung auf Dienstauto
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Einem Verkaufsreisenden war die Werbung auf seinem Dienstfahrzeug zu lasziv. Mit einem solchen „Puffauto“ fahre er nicht, sagte er – und ging nach Hause. Grund genug für eine Entlassung? 14.10.2015, von Reiner Burger, Mönchengladbach. © dpa.
Urteil zu sexistischer Werbung „Mit so einem Puffauto fahr ich nicht“impul
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