10-01-2017 14:40 via versicherungsbote.de

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34 F wie Fondsvertrieb soll bleiben
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In der Gewerbeordnung nach § 34 mit dem Buchstaben F registrierte Vermittler von Finanzanlagen sollen weiter Fonds verkaufen dürfen. Das dazu nötige Gesetz sei auf dem Wege, schreibt dazu der Rechtsexperte Christian Waigel in einem Aufsatz.
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