Urteil stärkt Passagierrechte bei vorverlegten Flügen
Passagiere können Entschädigungen geltend machen, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Denn in diesem Fall ist der Flug als „annulliert“ anzusehen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt hat. Ähnlich wie eine Verspätung könne die Vorverlegung für die Fluggäste „zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen“. Betroffene Reisende hätten somit Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der
Weiterlesen »